Auswandern nach Ungarn – Erfahrungsberichte & Tipps
Wer nach Ungarn auswandern möchte, steht vor einer Reihe von administrativen, rechtlichen und praktischen Fragen, die weit über das bloße Einpacken von Koffern hinausgehen. Ungarn ist EU-Mitglied – das erleichtert Deutschen das Aufenthaltsrecht grundsätzlich.
Dennoch besteht eine Meldepflicht:
- Wer länger als 90 Tage bleibt, muss sich offiziell registrieren lassen. Hinzu kommen Fragen zur Krankenversicherung, zur steuerlichen Ansässigkeit und zur Abmeldung in Deutschland. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich Auswanderer in der Vorbereitungsphase stellen – konkret, ohne roa Brille und auf Basis offizieller Rahmenbedingungen.
Der rechtliche Rahmen: Was EU-Bürger in Ungarn wissen müssen
Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates haben Deutsche das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das bedeutet: Sie dürfen ohne Visum nach Ungarn einreisen und sich dort aufhalten. Dieses Recht ist jedoch nicht grenzenlos. Nach 90 Tagen entsteht eine Registrierungspflicht – unabhängig davon, ob man sich bereits dauerhaft niedergelassen hat oder noch in der Orientierungsphase ist.
Die Registrierung erfolgt über die ungarische Einwanderungsbehörde OIF (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság). Wer diese Frist ignoriert, riskiert Bußgelder und im Wiederholungsfall auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Gleichzeitig ist die Wohnadresse beim lokalen Gemeindeamt anzumelden – dieser Schritt ist von der OIF-Registrierung getrennt und darf nicht mit ihr verwechselt werden.
Parallel dazu müssen in Deutschland wichtige Weichen gestellt werden: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, Information an Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Wer sich in Deutschland nicht offiziell abmeldet, bleibt dort steuerlich ansässig – mit allen Konsequenzen, die eine Doppelansässigkeit mit sich bringen kann.
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Auswandern und Erfahrungen
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Muss ich mich in Deutschland komplett abmelden, wenn ich erst mal testweise nach Ungarn ziehe?
Diese Frage stellt sich viele, die zunächst auf Zeit nach Ungarn gehen möchten, um das Land kennenzulernen, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen. Die Antwort hängt von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer ab.
Wer bis zu 90 Tage in Ungarn verbringt und seinen deutschen Wohnsitz beibehält, muss sich weder in Deutschland abmelden noch in Ungarn registrieren lassen. Sobald der Aufenthalt die 90 Tage überschreitet oder ein dauerhafter Wohnsitzwechsel geplant ist, wird die Situation rechtlich komplexer.
Eine dauerhafte Abmeldung in Deutschland löst weitreichende Konsequenzen aus: Der Anspruch auf bestimmte gesetzliche Leistungen (z. B. Krankenversicherungsschutz) endet, steuerliche Pflichten verschieben sich, und Behördenzustellungen laufen ins Leere. Wer testweise auswandert, sollte daher vorab klären, ob ein Nebenwohnsitz in Deutschland aufrechterhalten werden kann – etwa bei Verwandten – und wie sich das auf die steuerliche Ansässigkeit auswirkt.
Wichtig: Die steuerliche Ansässigkeit hängt nicht allein vom Meldestatus ab, sondern unter anderem davon, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Wer faktisch überwiegend in Ungarn lebt, kann steuerlich in Ungarn ansässig werden – auch ohne formale Abmeldung in Deutschland. Das deutsch-ungarische Doppelbesteuerungsabkommen regelt, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden. Eine individuelle steuerliche Beratung ist in diesem Punkt unumgänglich.
Reicht mein deutscher Personalausweis für die Auswanderung aus oder brauche ich zwingend einen gültigen Reisepass?
Für die Einreise nach Ungarn und für die behördliche Registrierung genügt grundsätzlich der deutsche Personalausweis. Ungarn ist EU-Mitglied und Schengen-Staat – ein Reisepass ist für Unionsbürger nicht verpflichtend. Der Personalausweis muss jedoch gültig sein; abgelaufene Dokumente werden von den ungarischen Behörden nicht akzeptiert.
Für bestimmte Vorgänge – etwa die Kontoeröffnung bei manchen ungarischen Banken oder den Abschluss von Verträgen – kann ein Reisepass praktischer sein, da er international breiter akzeptiert wird. Wer langfristig in Ungarn lebt, sollte in jedem Fall dafür sorgen, dass sowohl Personalausweis als auch Reisepass aktuell gehalten werden.
Ein zusätzlicher Hinweis: Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses im Ausland ist die zuständige deutsche Auslandsvertretung – in der Regel die Deutsche Botschaft in Budapest – zuständig. Eine frühzeitige Registrierung dort ist empfehlenswert.

Viele Erfahrungsberichte übers Auswandern nach Ungarn zeigen: Das Kormányablak ist für viele eine der ersten wichtigen Anlaufstellen, wenn es um Anmeldung, Behördengänge und das Ankommen im neuen Alltag geht. Archivbild Marion Schanné
Wie weise ich der ungarischen Behörde nach, dass ich genug Geld habe, um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten?
Die OIF verlangt bei der Registrierung von EU-Bürgern den Nachweis, dass ausreichende Existenzmittel vorhanden sind. Konkrete gesetzlich festgelegte Mindestbeträge können sich ändern – maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der ungarischen Behörde.
Als Nachweise werden in der Regel akzeptiert:
- Aktuelle Kontoauszüge (in der Regel der letzten drei Monate)
- Rentenbescheid als Nachweis eines regelmäßigen Einkommens
- Arbeitsvertrag oder Einkommensteuerbescheid bei Berufstätigen
- Nachweise über Kapitalvermögen oder Immobilienbesitz
Für Rentner ist der Rentenbescheid das zentrale Dokument. Ob dieser allein ausreicht oder ob zusätzlich Kontoauszüge verlangt werden, hängt von der jeweiligen Außenstelle der OIF und der konkreten Sachbearbeitung ab. Eine vorherige Anfrage bei der zuständigen Behörde oder die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt vor Ort kann hier bares Geld und Nerven sparen.
Es empfiehlt sich, alle Dokumente sowohl im Original als auch in Kopie mitzubringen und – sofern nicht offensichtlich verständlich – eine informelle Übersetzung der wichtigsten Eckdaten beizulegen.
Darf ich mein Auto mit deutschem Kennzeichen in Ungarn unbegrenzt weiterfahren oder muss ich es ummelden?
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Ungarn verlagert, ist grundsätzlich verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden. Nach ungarischem Recht gilt: Wer in Ungarn gemeldet ist, darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum im Inland nutzen, ohne es umzumelden.
Die genauen Fristen und Regelungen können sich ändern und sind im Einzelfall von der konkreten Situation abhängig. Praktisch bedeutet das: Nach der dauerhaften Wohnsitzanmeldung in Ungarn sollte die Ummeldung des Fahrzeugs zeitnah erfolgen, da Kontrollen und Bußgelder möglich sind.
Die Fahrzeugummeldung in Ungarn erfordert unter anderem:
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Nachweis einer ungarischen Haftpflichtversicherung
- Technische Überprüfung (Műszaki vizsga)
- Entrichtung der Zulassungsgebühren
Ein deutsch-ungarischer Kfz-Händler oder ein Anwalt mit Kenntnissen im Fahrzeugrecht kann diesen Prozess begleiten und typische Fehler vermeiden helfen.
Gilt meine deutsche Krankenversicherungskarte (EGK) nach den 90 Tagen in Ungarn einfach weiter?
Nein – das ist eines der häufigsten Missverständnisse beim Auswandern nach Ungarn. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EGK) gilt für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland, nicht für den dauerhaften Wohnsitz im Ausland.
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Ungarn verlegt, verliert in der Regel den Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die EGK deckt in diesem Fall keine laufende medizinische Versorgung mehr ab.
Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gibt es eine geregelte Lösung: das S1-Formular. Dieses europäische Sozialversicherungsdokument ermöglicht es, Leistungen des ungarischen staatlichen Gesundheitssystems in Anspruch zu nehmen. Es wird beim deutschen Rentenversicherungsträger oder der deutschen Krankenkasse beantragt und anschließend bei der ungarischen Krankenversicherungsbehörde registriert.
Für Personen, die noch nicht im Rentenalter sind, stellt sich die Situation anders dar: Sie müssen in Ungarn eigenständig eine Krankenversicherung organisieren – entweder durch eine Beschäftigung in Ungarn, die automatisch zur Versicherungspflicht führt, oder durch eine private Krankenversicherung. Das Thema Krankenversicherung sollte vor dem Umzug vollständig geklärt sein – eine Versicherungslücke kann im Krankheitsfall existenzielle Folgen haben.
Brauche ich für die Anmeldung in Ungarn bereits einen festen ungarischen Miet- oder Kaufvertrag?
Ja – für die Wohnsitzanmeldung beim Gemeindeamt und für die OIF-Registrierung wird ein Adressnachweis benötigt. Dieser kann sein:
- Ein Mietvertrag (ungarisch: bérleti szerződés)
- Eine notarielle Kaufurkunde beim Immobilienerwerb
- Eine schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers, wenn man mietfrei wohnt
Wer also nach Ungarn einreist, ohne eine gesicherte Unterkunft zu haben, kann die Anmeldung nicht vollziehen. Das ist ein praktischer Grund dafür, zunächst eine Mietwohnung zu beziehen, bevor man über einen Immobilienkauf nachdenkt. Ein Mietvertrag ist schneller abgeschlossen, leichter auflösbar und ermöglicht die sofortige Registrierung.
Wichtig: Der Vermieter muss in der Regel mit der Anmeldung einverstanden sein. Manche ungarischen Vermieter sind zögerlich, weil sie steuerliche Konsequenzen befürchten. Wer auf Widerstand stößt, sollte einen anderen Vermieter suchen – denn ohne Adressnachweis ist der gesamte Anmeldeprozess blockiert.
Ab wann bin ich in Ungarn steuerpflichtig und wo muss ich meine deutsche Rente oder mein Einkommen versteuern?
Die steuerliche Ansässigkeit in Ungarn entsteht grundsätzlich dann, wenn der steuerliche Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Ungarn begründet wird. Als Faustregel gilt: Wer sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Ungarn aufhält, gilt dort als steuerlich ansässig.
Das deutsch-ungarische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden dürfen. Für deutsche Rentner, die eine gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung beziehen, gilt im Allgemeinen: Diese Rente ist in Deutschland steuerpflichtig – auch wenn der Wohnsitz in Ungarn liegt. Dies ergibt sich aus dem DBA, das das Besteuerungsrecht für bestimmte öffentliche Renten Deutschland zuweist.
Private Renten und Kapitalerträge können hingegen in Ungarn zu versteuern sein. Die genaue Aufteilung ist komplex und hängt von der Art der Einkünfte ab. Eine steuerliche Beratung durch einen in beiden Ländern versierten Steuerberater ist in diesem Bereich nicht optional, sondern zwingend notwendig.
Kann ich meine Haustiere ohne besondere Anmeldung nach Ungarn mitnehmen?
Die Mitnahme von Haustieren in andere EU-Staaten ist möglich, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Für Hunde und Katzen gilt innerhalb der EU:
- Gültiger EU-Heimtierausweis
- Mikrochip-Kennzeichnung des Tieres
- Gültige Tollwutimpfung (Hunde, Katzen, Frettchen)
Ungarn hat als EU-Mitglied die europäischen Regelungen übernommen. Eine spezielle ungarische Einfuhrgenehmigung ist für Heimtiere aus Deutschland in der Regel nicht erforderlich, sofern die EU-Anforderungen erfüllt sind. Wer mehrere Tiere mitbringt oder Tierarten hält, die über Hunde und Katzen hinausgehen, sollte die aktuellen Vorschriften vorab prüfen – teils gelten Sonderregelungen für exotische Tiere.
Wie lange dauert es, bis alle offiziellen Dokumente für den legalen Aufenthalt vorliegen?
Das hängt von der Vorbereitung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der zuständigen Behörde ab. Als grobe Orientierung:
- Wohnsitzanmeldung beim Gemeindeamt und Lakcímkártya: in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen
- OIF-Registrierung: Termin oft mit Vorlaufzeit von mehreren Wochen; die Bestätigung kann direkt ausgehändigt oder postalisch zugestellt werden
- Steuernummer (Adóigazolvány): meist innerhalb weniger Tage nach Antrag
- TAJ-Karte (Krankenversicherungsausweis): abhängig von der Art der Versicherung; nach Einreichung des S1-Formulars mehrere Wochen möglich
Wer alle Schritte sequenziell durchläuft und auf Termine wartet, sollte realistisch zwei bis vier Monate einplanen, bis alle Dokumente vollständig vorliegen. Wer gut vorbereitet ist, gut geplant und alle Unterlagen vollständig mitbringt, kann den Prozess erheblich beschleunigen.
Auswandern nach Ungarn Erfahrungsberichte nr. 1 von 100
Als Petra morgens mit Wörterbuch vorm Gemeindeamt stand, merkte sie: Auswandern beginnt nicht mit dem Hausschlüssel, sondern mit Verstehen. Ein Nachbar half ihr freundlich, aber gute Vorbereitung hätte vieles leichter gemacht. Ihre ehrliche Lehre: Erst Erfahrungen lesen, dann Regionen vergleichen.
Mehr dazu: Auswandern nach Ungarn Erfahrungen und Komitate in Ungarn verstehen.
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Gibt es Fristen, die ich einhalten muss, um keine Bußgelder bei der Einwanderung zu riskieren?
Ja. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- 90-Tage-Frist: Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise oder dem Beginn des dauerhaften Aufenthalts muss die OIF-Registrierung erfolgen.
- Wohnsitzanmeldung: Die Anmeldung beim Gemeindeamt sollte zeitnah nach Bezug der Unterkunft erfolgen.
- Fahrzeugummeldung: Nach Begründung des dauerhaften Wohnsitzes besteht eine Ummeldepflicht für Kraftfahrzeuge.
Wer Fristen versäumt, riskiert Bußgelder. Die Höhe variiert und ist von der jeweiligen Behörde abhängig. Wichtiger als die genaue Kenntnis der Bußgeldhöhen ist jedoch die Erkenntnis: Die ungarischen Behörden sind nicht unfehlbar tolerant gegenüber administrativem Aufschub. Wer diese Fristen ernst nimmt und systematisch vorgeht, vermeidet Bußgelder und Komplikationen, die den Start in das neue Leben unnötig belasten.
Ein realistischer Blick nach vorn
Das Auswandern nach Ungarn erfordert mehr Vorbereitung, als viele zunächst erwarten. Die gute Nachricht: Als EU-Bürger haben Sie ein verbrieftes Recht auf Aufenthalt – die administrativen Hürden sind handhabbar, wenn man sie kennt und systematisch angeht. Wer frühzeitig klärt, wie Steuer, Krankenversicherung, Fahrzeugummeldung und Haustierregelung für die eigene Situation gelten, startet deutlich entspannter in das Leben in Ungarn.
Redaktion Marion Schanné – Ungarn
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ISBN 979-8344363806
Autorenbox Marion Schanné:
Ungarn ist seit meiner Kindheit meine zweite Heimat. Meine Eltern kauften hier schon früh ein Haus, und mein Leben verlief über Jahrzehnte hinweg zwischen Deutschland und Ungarn. Diese gelebte Nähe – nicht angelesen, sondern erlebt – bildet die Grundlage meiner außergewöhnlich tiefen Expertise über das Land, seine Regionen und seine Lebensrealität.
Heute nutze ich genau dieses Wissen, um Menschen seriös, realistisch und praxisnah zu unterstützen, die Ungarn verstehen oder hier Fuß fassen möchten.
FAQ zum Auswandern nach Ungarn
Was muss ich beachten, wenn ich nach Ungarn auswandern möchte?
Wer nach Ungarn auswandern möchte, sollte vor allem die Registrierung nach 90 Tagen, die Wohnsitzanmeldung, die Krankenversicherung, die steuerliche Ansässigkeit und mögliche Fahrzeugummeldungen rechtzeitig klären. Als EU-Bürger dürfen Deutsche grundsätzlich ohne Visum einreisen, müssen sich bei einem längeren Aufenthalt aber offiziell anmelden.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich nach Ungarn ziehe?
Eine Abmeldung in Deutschland ist nicht immer sofort nötig, wenn der Aufenthalt zunächst nur testweise erfolgt. Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Ungarn verlegt, sollte aber prüfen, welche Folgen das für Steuern, Krankenversicherung, Behördenpost und deutsche Wohnsitzmeldungen hat.
Ab wann muss ich mich in Ungarn offiziell registrieren lassen?
Wer sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhält, muss sich als EU-Bürger bei der ungarischen Einwanderungsbehörde OIF registrieren lassen. Zusätzlich ist die Wohnadresse beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden.
Reicht der deutsche Personalausweis für die Auswanderung nach Ungarn?
Für die Einreise und die Registrierung in Ungarn reicht grundsätzlich ein gültiger deutscher Personalausweis aus. Ein Reisepass ist für deutsche EU-Bürger nicht zwingend erforderlich, kann aber bei Banken, Verträgen oder Behördengängen praktisch sein.
Welche Nachweise verlangt die ungarische Behörde bei der Registrierung?
Die ungarische Behörde verlangt in der Regel einen gültigen Ausweis, einen Adressnachweis und Nachweise über ausreichende Existenzmittel. Dazu können Kontoauszüge, Rentenbescheide, Arbeitsverträge oder andere Einkommensnachweise gehören.
Brauche ich in Ungarn einen Mietvertrag oder Kaufvertrag für die Anmeldung?
Ja, für die Wohnsitzanmeldung und die Registrierung wird ein Adressnachweis benötigt. Das kann ein Mietvertrag, eine Kaufurkunde oder eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers sein.
Gilt meine deutsche Krankenversicherung in Ungarn weiter?
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für vorübergehende Aufenthalte und ersetzt keine dauerhafte Krankenversicherung in Ungarn. Wer dauerhaft nach Ungarn zieht, muss seine Krankenversicherung vor dem Umzug klären, zum Beispiel über das S1-Formular, eine Beschäftigung oder eine private Versicherung.
Was bedeutet das S1-Formular für Rentner in Ungarn?
Das S1-Formular ist für viele gesetzlich krankenversicherte Rentner wichtig, die dauerhaft in Ungarn leben möchten. Es ermöglicht den Zugang zum ungarischen staatlichen Gesundheitssystem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann werde ich in Ungarn steuerpflichtig?
Eine Steuerpflicht in Ungarn kann entstehen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt oder der Lebensmittelpunkt nach Ungarn verlegt wird. Häufig wird die 183-Tage-Regel als Orientierung genutzt, die genaue steuerliche Einordnung sollte aber immer fachlich geprüft werden.
Muss ich mein Auto in Ungarn ummelden?
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Ungarn verlegt, muss sein Fahrzeug in der Regel zeitnah in Ungarn ummelden. Dafür werden unter anderem Fahrzeugpapiere, eine ungarische Haftpflichtversicherung und eine technische Prüfung benötigt.
Kann ich meine Haustiere nach Ungarn mitnehmen?
Hunde und Katzen können innerhalb der EU grundsätzlich nach Ungarn mitgenommen werden. Erforderlich sind ein gültiger EU-Heimtierausweis, ein Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung.
Wie lange dauert die Anmeldung in Ungarn?
Die Dauer hängt von der Vorbereitung und der zuständigen Behörde ab. Wer alle Unterlagen vollständig hat, kann viele Schritte schneller erledigen, sollte aber realistisch mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten rechnen.
Welche Fristen sind beim Auswandern nach Ungarn besonders wichtig?
Besonders wichtig ist die 90-Tage-Frist für die Registrierung bei der OIF. Außerdem sollten die Wohnsitzanmeldung und eine mögliche Fahrzeugummeldung nach dem Umzug nicht aufgeschoben werden, um Bußgelder und unnötige Probleme zu vermeiden.
Ist Auswandern nach Ungarn für Deutsche unkompliziert?
Das Auswandern nach Ungarn ist für Deutsche als EU-Bürger grundsätzlich gut machbar. Unkompliziert wird es aber nur, wenn Anmeldung, Krankenversicherung, Steuerfragen, Wohnadresse und wichtige Unterlagen rechtzeitig vorbereitet werden.
Quellen
- Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság (OIF) – Ungarische Einwanderungs- und Fremdenpolizeibehörde
- Europäische Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
- Deutsch-ungarisches Doppelbesteuerungsabkommen
- Ungarisches Melderecht (2013. évi LXXXVIII. törvény)
- Europäische Krankenversicherungskarte – Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
- EU-Heimtierreiserecht (Verordnung (EU) Nr. 576/2013)
- One way ticket nach Ungarn
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Es handelt sich weder um Rechtsberatung noch um Steuerberatung oder eine Maklerdienstleistung. Regeln, Gesetze, Preise, Verfahren und Zuständigkeiten können sich jederzeit ändern.
Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, aktuelle Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen, Entscheidungen eigenverantwortlich zu prüfen und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

